Erstellung von Verkehrs- und Marktwertgutachten
Ermittlung von Beleihungswerten
Nachweis des niedrigeren ‚Gemeinen Werts‘
Bewertung von Rechten und Belastungen
Überprüfung und Plausibilisierung von Gutachten Dritter
Gesetzliche Grundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB)
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Pfandbriefgesetz (PfandBG)
Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV)
Bewertungsanlässe stellen u. a. An- und Verkaufsabsichten, Vermögensaufteilungen und -übertragungen, die Bemessung des Zugewinnausgleichs oder die Bewertung zu steuerlichen Zwecken (Schenkung, Erbschaft, Abschreibung, Übertragung) dar.
Immobilienarten
Eigentumswohnungen, Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser
Mehrfamilienhäuser
Büro- und Geschäftshäuser
Gewerbe- und Industrieobjekte
Hotelimmobilien
Logistikobjekte
Alten- und Pflegeheime
Einkaufszentren, Fachmärkte, Fachmarktzentren
Projektentwicklungen
unbebaute Grundstücke
Honorar
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten bei Privataufträgen ist grundsätzlich frei vereinbar, es erfolgt eine Orientierung an branchenüblichen Honorarrichtlinien. Dabei wird der Aufwand, der Schwierigkeitsgrad und das Haftungsrisiko der Bewertung berücksichtigt.
Benötigte Unterlagen
Für die Erstellung eines Gutachtens werden üblicherweise folgende Unterlagen benötigt:
Grundbuchauszug
Erbbaurechtsvertrag (falls zutreffend)
Teilungserklärung, Teilungspläne (falls zutreffend)
Pläne: Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten
Bauantrags- bzw. Baugenehmigungsunterlagen
Flächenberechnungen
Baubeschreibung
Angabe Baujahr, Informationen zu Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen
Mietaufstellung und Mietverträge (falls zutreffend)
Wohngeldabrechnung, Protokoll der Eigentümerversammlung (falls zutreffend)
Angabe über Gebäudemängel und -schäden